Thema: Auffahrunfall


Grundloses Bremsen beim Auffahrunfall

 

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 30.01.2015, Az.: 345 C 22960/13 entschieden, dass ein KfZ-Fahrer, der sein Fahrzeug grundlos abbremst für einen entstandenen Schaden zu 30 % haftet.

Die Beklagte hatte stark und unvermittelt abgebremst, da sie dachte sie habe sich verfahren. Der Kläger fuhr hinter der Beklagten mit 50 km/h und konnte nicht mehr bremsen. Der Kläger war der Ansicht, dass die Beklagte die Schuld zu 100 % an dem Unfall trage.

Nach Ansicht des Gerichtes besteht ein jedoch ein Anscheinsbeweis dafür, dass ein Pkw Fahrer, der auf ein  vorausfahrendes Fahrzeug auffährt, entweder keinen ausreichenden Abstand eingehalten habe, nicht einer angepassten Geschwindigkeit gefahren ist oder sich in sonstiger Weise falsch verhalten habe.

Es stand, dass die Beklagte grundlos abgebremst habe und daher eine Abweichung von dem Grundsatz gegeben war, dass der hintere Fahrer, der einen Auffahrunfall verursacht die Haftung alleine trägt.

Das grundlose Abbremsen führt nach Ansicht des Gerichtes zu einer Mithaftungsquote von 30%.

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