BGH kippt Darlehensgebühr beim Bausparvertrag.

 

Die Erhebung einer Gebühr bei der Auszahlung eines Bauspardarlehens ist nicht zulässig. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Bausparvertrag (Urt. vom 08. November 2016, Az. XI ZR 552/15).

Von diesem Urteil sind viele Deutsche betroffen, deren Traum der eigenen vier Wände nach wie vor über einen Bausparvertrag führt. Bei diesem beliebten Sparprinzip werden in der Regel Eigenkapitalzahlungen und Darlehen in einem festgesetzten Verhältnis zu einer vorher vereinbarten Bausparsumme kombiniert. Bei der Auszahlung wird dann in zahlreichen Verträgen eine Gebühr von 2 Prozent der Gesamtsumme fällig, was bei einer Bausparsumme von 50.000 Euro immerhin bereits 1000 Euro ausmacht. Der BGH sieht in dieser Gebühr jedoch eine unzulässige Benachteiligung der Bausparer. Die illegal erhobenen Gebühren müssen demnach zurückgezahlt werden. Das sah auch der Verbraucherschutzverband NRW so, der die Gebühr vor allem durch die bereits bestehende und gerichtlich bestätigte Abschlussgebühr als nicht erforderlich ansah (Urt. v. 07.12.2010, Az. XI ZR 3/10).

Die Entscheidung war dabei alles andere als überraschend: Bereits 2014 hatte der BGH so genannte Bearbeitungsentgelte für Kredite für unzulässig erklärt. Die Argumentation: Eine Gebühr muss durch einen erkennbaren Vorteil für den Kunden gerechtfertigt sein. Kosten aus eigenem Interesse oder gesetzlicher Verpflichtung können nicht einfach weitergegeben werden (Urt. v. 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12, XI ZR 170/13).

Die Auswirkungen dieses Urteils dürften weitreichende Folgen haben, denn in Deutschland sind weiterhin eine Vielzahl von Bausparverträgen im Umlauf (Kreditsumme Ende 2015: insgesamt rund 870 Milliarden Euro). Alle Bausparer sind nun also aufgerufen, ihre Verträge zu prüfen. Doch wie sollte man am besten vorgehen? Welche Verträge sind von dem Urteil betroffen? Wir haben für Sie eine kurze Checkliste zusammengestellt:

Prüfen Sie, ob in Ihrem Bausparvertrag eine solche Gebühr von 2 % festgelegt ist. Ist dies der Fall, sollten Sie folgendes tun:

  • Haben Sie Ihr Darlehen bisher nicht abgerufen, werden die Gebühren einfach hinfällig. Entsprechenden Zahlungsforderungen sollten Sie zurückweisen.
  • Haben Sie bereits gezahlt, kann Ihnen ein Kontakt zu einer entsprechenden Kanzlei dabei helfen, Ihre Gebühren zurückzufordern.
  • Auch Zinsen können gefordert werden, da die Gebühr illegal war und die Bank mit diesem Geld unrechtmäßig wirtschaften konnte.

Lassen Sie Ihren Bausparvertrag am besten umgehend von einem (Fach-)Anwalt/ einer (Fach)Anwältin eingehend prüfen. Gemeinsam können Sie notwendige rechtliche Schritte planen und alle Fragen zu Fristen klären. Dies gilt im Besonderen für die Verjährungsfristen der Rückforderung. Da die zeitliche Reichweite des Urteils bisher unklar bleibt, ist nicht nur Hartnäckigkeit sondern auch Eile geboten, um die eigenen Interessen wahren zu können.

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