Thema: Scheidungskosten
Scheidungskosten steuerlich abzugsfähig?
Das Finanzgericht Hannover hat mit Urteil vom 18.02.2015, Az.: 3 K 297/14 entschieden, dass Scheidungskosten ab dem Jahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Dies sei nach Ansicht des Gerichtes deswegen der Fall, weil eine Änderung des § 33 EStG (außergewöhnliche Belastungen) durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz erfolgt sei.
Die Scheidung sei zudem heutzutage kein außergewöhnliches Ereignis mehr. Nach dem Statistischen Bundesamt gäbe es jährlich 190.000 Ehescheidungen, demgegenüber stehen 380.000 Eheschließungen.
Allerdings wurde die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es bleibt daher abzuwarten wie sich dieser entscheiden wird.
Tipp: Sollte das Finanzamt Ihre Scheidungskosten nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkennen, sollte Einspruch eingelegt werden. Hierbei kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht behilflich sein.
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