Insolvenz & Sanierung
Eine Unternehmensinsolvenz hat immer weitreichende Konsequenzen, da nicht nur Sie als Unternehmer, sondern in aller Regel auch sämtliche Angestellte und Handelspartner davon betroffen sind. Der erste und wichtigste Schritt bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ist natürlich der Kontakt zu einem spezialisierten (Fach-)Anwalt aus dem Insolvenzrecht, der Ihnen in dieser schwierigen Phase kompetent zur Seite stehen kann. Ein solches Vorgehen hat zudem auch juristisch relevante Hintergründe, da Sie als Unternehmer eine Anzeigepflicht haben. Bei Insolvenzverschleppung drohen sogar hohe Geldstrafen.
Dass sich ein frühzeitiger anwaltlicher Kontakt bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit positiv auswirken kann, zeigt u. a. das seit 2012 gültige Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (kurz: ESUG). Der Gesetzgeber hat hier im Rahmen der Regelinsolvenz ein besonderes Verfahren für sanierungsfähige Unternehmen geschaffen, welches oft auch als „win-win“ Situation bezeichnet wird. Ziel ist es hierbei nämlich, Unternehmen auf dem Markt zu halten, Arbeitsplätze zu sichern und so auch die Gläubigerinteressen zu wahren. Dazu wurde eine 3-monatige Schutzphase mit zahlreichen Maßnahmen eingeführt, die den gesamten Insolvenzprozess planbarer gestalten soll: So sind beispielsweise alle Zwangsvollstreckungen ausgesetzt, damit in Ruhe ein Sanierungsplan entwickelt werden kann. Zusätzlich sind Sie als Unternehmer durch den Antrag auf Eigenverwaltung oder auch die Gläubiger durch den vorläufigen Gläubigerausschuss von Anfang an eng in das Verfahren eingebunden.
Letztlich bleibt eine Unternehmensinsolvenz auch mit dem ESUG-Verfahren natürlich immer eine ganz individuelle Angelegenheit, in der viele Fragen zu klären sind. Lassen Sie sich also zu Ihren Möglichkeiten beraten und holen Sie im Fall der Fälle das Beste für Ihr Unternehmen und Ihre Angestellten raus.
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