Sozialrecht für Unternehmen

Als Unternehmer begegnen Sie dem Sozialrecht in erster Linie als Arbeitgeber im Rahmen der Betriebs­prüfung (kurz: BfA) des zuständigen Finanzamtes. Diese mehr oder weniger regelmäßig stattfindende Überprüfung zielt unter anderem auf die Richtigkeit der von Ihnen getätigten Sozialbeiträge für die Angestellten in Ihrem Unternehmen. Geprüft werden dabei beispielsweise auch mögliche Scheinselbstständigkeiten oder illegale Arbeitnehmerüberlassungen, ein Thema, welches durch komplizierte Gesetzgebungen nicht immer leicht zu durchschauen ist. Werden solche Arbeitsverhältnisse in Ihrem Unternehmen festgestellt, egal ob aus Unwissenheit oder nicht, kommt es in der Regel zu Nachzahlungs­verpflichtungen, die im schlimmsten Fall mit zusätzlichen Säumniszuschlägen belegt sind. Als Arbeitgeber werden Sie dann sehr schnell mit hohen Forderungen konfrontiert, da Sie allein für die Zahlungen in die Pflicht genommen werden. Besonders für kleinere Unternehmen bedeutet das nicht selten die Gefährdung der finanziellen Existenzgrundlage. Auch nach Jahren können solche Fälle dann noch vor Gericht landen, denn die Verjährungsfrist von 4 Jahren wird bei nachgewiesenem Vorsatz auf 30 Jahre erhöht. Auch wenn Sie Widerspruch gegen diese Zahlungen einlegen, ist ein Gerichtsprozess in der Regel nicht zu vermeiden.

Spätestens in solchen Fällen sollten Sie sich von einem auf das Sozialrecht spezialisierten (Fach-)Anwalt beraten und vertreten lassen. Besser ist natürlich ein präventiver Kontakt zu einer entsprechenden Kanzlei, um offene Fragestellungen zu Arbeitsverhältnissen, Abfindungen oder auch dem Thema Outsourcing zu klären. Gemeinsam können Sie auch das wichtige, oft aber unterschätzte, Thema des Status von leitenden Mitarbeitern besprechen. Werden diese beispielsweise sozialrechtlich falsch klassifiziert, droht mitunter der Verlust der gesetzlichen Rentenzahlungen. Lassen Sie sich also bei allen Unklarheiten im Vorfeld beraten, dann können Sie auch der Betriebsprüfung gelassen entgegensehen. 

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