Die Unterteilung des deutschen Rechts in sog. Rechtsgebiete ist auf Grund der vielen unterschiedlichen Gesetze und Vorschriften eigentlich ganz selbstverständlich. Das Familienrecht, beispielsweise, unterliegt mitunter anderen Gesetzgebungen als das Medizinrecht und so bietet diese Untergliederung eine gute Orientierungshilfe für Kanzleien, Rechtsratsuchende und alle, die sich näher informieren wollen. Auf unseren Unterseiten finden Sie dazu allgemeine Angaben und interessante Fallbeispiele aus verschiedenen Rechtsgebieten, die Ihnen einen ersten Eindruck vermitteln.    

Doch wann stellt man sich eigentlich die Frage, was Rechtsgebiete sind oder welche es alles insgesamt gibt? Normalerweise beschäftigt man sich damit im alltäglichen Leben nicht besonders häufig. Wenn Sie jedoch mit einem juristischen Anliegen konfrontiert sind, wird diese Fragestellung plötzlich umso wichtiger.

Ein Beispiel: Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt und die Versicherung der gegnerischen Seite weigert sich, für den Schaden aufzukommen. Wer ist da für Sie der beste Ansprechpartner? Benötigen Sie nun einen (Fach-)Anwalt für das Verkehrsrecht, für das Versicherungsrecht oder gar für das Strafrecht?

Hier sieht man schon, dass die Einordnung Ihres Anliegens in konkrete Rechtsgebiete und damit der Zugang zur bestmöglichen Vertretung plötzlich ganz entscheidend sein können. Erfahrungsgemäß ist dabei ein frühzeitiger Kontakt zu einer (Fach-)Anwaltskanzlei immer zu empfehlen. Rufen Sie uns einfach am besten gleich an. Wir recherchieren für Sie eine geeignete Kanzlei und helfen Ihnen dabei, ihre Interessen zu wahren.  

In Deutschland kann momentan (Stand Mai 2016) in 23 Rechtsgebieten der Fachanwaltschafts- titel erworben werden. Um in Deutschland einen solchen Titel zu erlangen, müssen die Anwälte vertiefte Kenntnisse durch Fachkurse, praktische Erfahrung sowie stetige Fortbildung nachweisen. Für Sie bedeutet dies, dass ein Fach­anwalt Ihnen immer eine kompetente und bestmögliche Vertretung gewährleisten kann.

 

Der Fachanwaltstitel wird in folgenden Gebieten vergeben:

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