Themen aus dem Arbeitsrecht betreffen Sie meistens dann, wenn Sie sich mit ihrem Arbeitgeber auseinandersetzen müssen. Die Schwierigkeit bei diesen Streitigkeiten besteht oft darin, dass häufig jahrelange Beschäftigungsverhältnisse vorliegen und Sie sich entsprechend eng mit dem jeweiligen Unternehmen verbunden fühlen. Trotzdem dürfen auch Ihre persönlichen wirtschaftlichen Folgen in solchen Auseinandersetzungen keines­wegs unter­schätzt werden, besonders nicht in Zeiten schlechter wirtschaftlicher Konjunktur.

Oft ist ja gerade nach einer ausgesprochenen Kündigung das Verhältnis zum langjährigen Arbeitgeber schwerwiegend zerstört, was mitunter das Gefühl der Ratlosigkeit hinterlässt. So auch im Fall einer Krankenschwester aus Hamburg, die nach über 20 Jahren Beschäftigung gekündigt wurde. Der Streitgrund waren 8 belegten Brötchenhälften, welche die Krankenschwester für den eigenen Verzehr aus dem unternehmenseigenen Kühlschrank entnahm. Da diese nur für externe Mitarbeiter vorgesehen waren, wurde  die Krankenschwester unter Angabe der Entwendung von betriebseigenen Lebensmitteln fristlos entlassen. Dagegen klagte die Krankenschwester vor dem Arbeitsgericht Hamburg. Das Gericht entschied zu Gunsten der Klägerin, da es die Kündigung nicht als verhältnismäßig ansah. Zwar dürfe insgesamt bei Zuwiderhandlung gegen betriebliches Eigentum abgemahnt oder auch gekündigt werden, es muss jedoch im Einzelfall entschieden werden (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 10.07.2015 - 27 Ca 87/15). Die Entnahme von 8 Brötchenhälften ist dabei als geringfügiger Schaden einzustufen, welcher zunächst hätte abgemahnt werden müssen.

Ein auf das Arbeitsrecht spezialisierter (Fach-)Anwalt ist für Sie nicht nur in Fällen wie oben beschrieben ein zuverlässiger Partner, da er Ihre rechtlichen Fragen rund um Abmahnung und Kündigung genauso wie um Arbeitsverträge, Vergütung und Zeugnissen beantworten kann. Kurzum: Gemeinsam mit einem (Fach-)Anwalt aus dem Arbeitsrecht können Sie mögliche Schritte planen und wichtige Fristen im Auge behalten. Kontaktieren Sie diesen möglichst früh, um ungewollte Auswirkungen zu unterbinden und ihre Interessen auch wirksam vertreten zu können.           

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