In der heutigen Zeit, in der das klassische Sparbuch kaum noch rentabel ist, suchen immer mehr Menschen nach geeigneten Möglichkeiten, ihr Kapital gut und sicher anzulegen. Dazu existieren mittlerweile zahlreiche Angebote wie Aktien- oder Immobilienfonds und auch immer noch die Lebensversicherung. Diese Angebote werden beispielsweise in Paketen von Banken oder anderen Finanzdienstleistern bereitgestellt und können speziell auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt werden. Ganz gleich, ob Sie also sicherheitsorientiert in eine Altersvorsorge oder risikobereit in Aktien oder Immobilienfonds investieren möchten, in allen Fällen verpflichtet sich der Berater zur umfassenden Aufklärung. Häufig wird hier von anleger- oder objektorientierter Beratung gesprochen. Vor Vertragsabschluss sollte also geklärt werden, welchen Kenntnisstand Sie als Anleger(in) haben, wie investiert werden soll und welche Risiken entstehen können. Zusätzlich sollten Ihnen abgestimmte Unterlagen helfen, das Besprochene nachzuvollziehen und mit zeitlichem Abstand zu betrachten.
Leider kommt es dabei immer wieder zu fehlerhaften Beratungen, die nicht selten eine drastische Minderung der Erträge oder sogar des angelegten Kapitals zur Folge haben können. Häufig resultieren diese Fälle daher, dass Ihnen als Kunde nicht das passende Produkt empfohlen oder Risiken zu Gunsten der Rendite nur unvollständig besprochen werden. Auch die Insolvenz eines Fonds in Verbindung mit einer Fehlberatung gehört mittlerweile leider häufig zu den Ursachen. Dabei sind Dienstleister, die ihrer Aufklärungspflicht nicht nachkommen, gegebenenfalls für Verluste haftbar zu machen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt bereits 2006 festhielt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2006, Az.: 7 U 225/05): Sofern die Anlageberatung nicht vollständig und zielgruppengerecht erfolgt, steht Ihnen als Anleger(in) bei Kapitalverlust ein Schadensersatz zu.
Überwiegend beziehen sich die Fälle, bei denen eine Kanzlei aus dem Kapitalanlagerecht für Sie tätig wird, also darauf, bei einem Kapitalverlust ihrer Anlage mögliche juristisch relevante Ansprüche zu prüfen und gelten zu machen. Aber auch bei Schwierigkeiten, die Kreditverträge oder auch Baufinanzierungen betreffen ist ein (Fach-)Anwalt für das Kapitalanlagerecht der richtige Ansprechpartner. Für Sie als Kapitalanleger ist es in jedem dieser Fälle ratsam, wenn Sie zeitnah einen Anwalt konsultieren. Profitieren Sie insgesamt von der Erfahrung der Kanzleien, die sich mit den vielschichtigen Gesetzen und Regeln des Kapitalanlagerechts bestens auskennen und Sie über Fristen und Möglichkeiten informieren können. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie noch keinen Anlagevertrag abgeschlossen haben. Lassen Sie sich auch im Vorfeld beraten, nur so haben Sie alle Informationen in der Hand, um Ihr Geld schützen zu können.
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BGH kippt Darlehensgebühr beim Bausparvertrag
Die Erhebung einer Gebühr bei der Auszahlung eines Bauspardarlehens ist nicht zulässig. So entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zum Thema Bausparvertrag (Urt. vom 08. November 2016, Az. XI ZR 552/15).
Ein Fonds ist eine Beteiligung an einem Unternehmen. Die Anleger beteiligen sich häufig als Kommanditisten an einer Kommanditgesellschaft, daher ist die Haftung der Anleger auf ihre Einlage begrenzt.
Schiffsfonds sind geschlossene Fonds, an denen sich Anleger beteiligen, damit der Bau oder der Erwerb von Schiffen realisiert werden kann. Der Zeitraum der Beteiligung erstreckt sich häufig über mehrere Jahre.
Ein Medienfonds ist ein geschlossener Fonds, an dem sich Anleger zur Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen beteiligen können. Die Anleger werden bei Abschluss des Filmvorhabens und dessen Ausstrahlung an dem Gewinn der Produktion beteiligt.