Ein Medienfonds ist ein geschlossener Fonds, an dem sich Anleger zur Finanzierung von Film- und Fernsehproduktionen beteiligen können. Die Anleger werden bei Abschluss des Filmvorhabens und dessen Ausstrahlung an dem Gewinn der Produktion beteiligt.

Der Anleger hat jedoch keinen Einfluss darauf in welche Filme investiert werden. Diese stehen bei Beteiligung an dem Fonds noch nicht fest, sondern werden erst später von einem Gremium ausgewählt, daher werden Medienfonds auch als sogenannte "Blind Pools" bezeichnet. Die Medienfonds haben häufig die Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Der Anleger beteiligt sich an dem Fonds als Kommanditist und trägt damit ein eigenes unternehmerisches Risiko. Er trägt also das Risiko der Insolvenz und damit des Totalverlustes seines eingelegten Kapitals.

 

Schadensersatz

Anleger, die an einem Medienfonds beteiligt sind können Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung und falscher Beratung zustehen. Wie durch zahlreiche Urteile belegt werden kann, werden Anleger sowohl von Bankberatern als auch der Medienfondsgesellschaft selbst, häufig unzureichend über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt.

 

Prospekthaftung

Ein Prospekt stellt eine wichtige Grundlage dafür dar, ob sich ein Anleger an einem Fonds beteiligt. Daher ist es wichtig, dass es alle Angaben enthält, die für eine Anlageentscheidung wesentlich ist. Dabei kann das Prospekt eine unzutreffende Prognoseentwicklung aufzeigen, oder aber nicht über bestehende Risiken informieren, sondern vielmehr eine  unzutreffende Absicherung des eingelegten Kapitals suggerieren (OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2013 - 34 U 53/10).

 

Fehlerhafte Anlageberatung

Eine Beratung durch die Bank hat nach der Rechtsprechung anleger- und objektgerecht zu erfolgen (OLG Hamm, Urteil vom 23.07.2013 - 34 U 53/10). Die Vergangenheit zeigt jedoch, dass es sehr oft zu Fehlern im Rahmen der Anlageberatung gekommen ist.

Wenn dies bei Ihnen auch der Fall sein sollte, dann kann Ihnen ein Fachanwalt bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen behilflich sein.

 

Steuerrückzahlung für Anleger

Anleger können des Weiteren auch einen Anspruch auf Steuerrückzahlung gegenüber ihrem zuständigen Finanzamt haben.

Vielfach wurde der Medienfonds als Steuersparmodell angeboten. Dabei sollte der Anleger durch anfängliche Verluste in Höhe seiner Einlage seine komplette Investition durch Steuervorteile bezahlt bekommen. Die Finanzämter haben die Verlustzuweisungen, mit denen die Steuern niedrig gehalten werden sollten, nicht anerkannt.

Doch hiergegen hat sich das richtungsweisende Urteil des Finanzgerichts München vom 19.12.2013, Az.: 1 K 2603/11, gewandt. Das Finanzamt hat die steuermindernden Verluste anerkannt. Der Fiskus wurde dazu verurteilt die zu viel gezahlten Steuern zurückzuerstatten, dabei handelte es sich im hiesigen Fall um Steuerrückerstattungen in Milliardenhöhe, wobei die Anleger zusätzlich sechs Prozent Zinsen erhielten.

Lassen auch Sie durch einen Fachanwalt prüfen, ob Ihnen auch ein Steuerrückerstattungsanspruch gegen das Finanzamt zusteht.

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