In der heutigen Zeit ist die Digitalisierung ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und aus unserem alltäglichen Leben längst nicht mehr wegzudenken. Wir streamen Musik & Filme, lesen Bücher und Zeitschriften digital oder kaufen ganz selbstverständlich im Internet ein. Auch SocialMedia-Kanäle sind mittlerweile nicht nur bei Firmen besonders wichtig geworden. Durch verschiedene Konten stehen wir mit Freunden und Kollegen in Kontakt, kommentieren Beiträge oder tauschen Fotos aus. Kurzum: Wir vernetzen uns, egal ob im Job oder privat und erzeugen dadurch eine Menge Daten.

In fast allen Bereichen spielt dabei das Urheber- und Medienrecht eine entscheidende Rolle, was häufig allerdings erst im Schadensfall wirklich erkannt wird. Dabei ist den meisten mittlerweile hinreichend bekannt, dass das sogenannte File-Sharing immer wieder Gegenstand juristischer Abmahnungsverfahren  war. Wie sieht es jedoch in anderen Bereichen aus? Wie fügt sich der Schutz am geistigen Eigentum, wie das Urheberrecht gerne beschrieben wird, beispielsweise in den Internethandel oder in die Verwendung von SocialMedia ein? Anders als beim Offline-Handel, ist dort nämlich die Bestimmung, ob und wie dem geistigen Eigentum geschadet wird, nicht immer eindeutig zu treffen. So sich befasste sich bereits 2012 der Europäische Gerichtshof z.B. mit dem Vertrieb gebrauchter Software (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 3.7.2012, Az. C-128/11). Der EuGH stärkte in seinem Urteil die Interessen von Gebrauchthändlern und –nutzern, indem es den Weiterverkauf nicht nur von Datenträgern, sondern auch von Downloads grundsätzlich als zulässig einstufte. Das Urheberrecht des Herstellers wurde dadurch nicht als verletzt angesehen. Ganz anders kann dies bei unbedacht online gestellten Fotos aussehen, wie jüngst die Diskussion zur Panoramafreiheit im internationalen Vergleich zeigte. Während es in Deutschland erlaubt ist, sich vor öffentlich zugänglichen Gebäuden und Wahrzeichen zu fotografieren, ist dies z.B. in Frankreich für gewerbliche Zwecke nur mit Erlaubnis des Architekten zulässig. Abmahnungen sind dabei leider auch für private Nutzer nicht auszuschließen, da besonders in SocialMedia-Kanälen die private und kommerzielle Nutzung nur schwer unterschieden werden kann.   

Durch technische Neuerungen ist das Urheber- und Medienrecht zudem im stetigen Wandel, was die Kenntnis aktueller Bestimmungen und Regeln für den juristischen Laien zusätzlich erschwert. Darf nun z.B. jeder auch meine Fotos/Zeichnungen etc., die ich online stelle, ohne weiteres benutzen? Oder wie kann ich z.B. sicherstellen, dass ich nur authentifiziertes Material für meine Website benutze? Unterschiedliche Gruppierungen machen sich diese Unsicherheiten gern zu Nutze. Neben offensichtlichen Fälschungen gibt es dabei immer häufiger sehr professionelle Abmahnungen und Zahlungsbescheide, die von berechtigten Forderungen nicht so einfach zu unterscheiden sind. Lassen Sie sich deshalb am besten immer von einem (Fach-)Anwalt für das Urheber- und Medienrecht beraten. Nur so können nicht nur ungewollte Zahlungen vermieden, sondern auch Ihr eigenes Urheberrecht an Fotos und Beiträgen im Internet geschützt werden.

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