Versichern heißt schützen! Nicht zuletzt auch deswegen schließen wir in unserem Leben zahlreiche Versicherungen ab, um unsere Familie (z.B. Lebensversicherung), unseren Wohnbereich (z.B. Hausrat­versicherung) oder auch uns selbst (z.B. Haftpflicht) für den Ernstfall abzusichern. Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Vielzahl von Versicherungstypen vor allem zwischen den oben genannten Privatversicherungen und der Sozialversicherung in Form der gesetzlich vorgeschriebenen Kranken- oder Rentenversicherung. Allen gemein ist das Versicherungs­vertragsgesetz (VVG) als grundsätzlicher Rahmen, welches das Verhältnis zwischen Ihnen als Versicherungs­nehmer und der Versicherung fest­hält. Im Normalfall regelt der abgeschlossene Vertrag also, dass Sie durch Beitragszahlung im Schadensfall Unterstützung erhalten.

Was aber, wenn die abgeschlossene Versicherung für den Schadensfall nicht eintreten will, obwohl man regelmäßig die Beiträge gezahlt hat? Jeder Versicherungsnehmer kennt die Schwierigkeiten, die mit verschiedenen Trägern und Versicherungen einhergehen können. Dabei kann sich eine nicht erwähnte, vielleicht auch unbekannte, Vorerkrankung für die Lebensversicherung im Zweifelsfall genauso negativ auswirken, wie eine vermeintlich nicht abgeschlossene Fensterverriegelung bei einem Einbruch. Versicherungen berufen sich in solchen Fällen oft auf die Mitschuld durch Fahrlässigkeit, wie auch ein Student nach einem Brand in der Küche feststellen musste. Brandauslöser war ein Ceran-Kochfeld, welches der Student unabsichtlich eingeschaltet hatte. Das Landgericht Magdeburg sah jedoch, anders als der Versicherungs­träger, kein alleiniges Verschulden des Studenten, da das kurze Zeitfenster, in dem der Herd unbeaufsichtigt war, keinen Brand hätte verursachen sollen (Urteil vom 20.06.2013 - 10 O 1779/13).  

Besonders viele Einzelfallentscheidungen im Versicherungsrecht machen es zusätzlich schwierig, die für einen selbst notwendigen Vertragsvereinbarungen zu kennen, sodass der Versicherungsschutz immer wieder auch unwissentlich gefährdet wird und Zahlungen entsprechend zurückbehalten werden. Versicherungen sind dabei deutlich im Wissens­vorteil, da sie sich nicht nur mit dem vielschichtigen Rechtsgebiet natürlich bestens auskennen, sondern eine Vielzahl an ähnlich gelagerten Fällen behandeln. Holen Sie sich also am besten schon frühzeitig kompetente Hilfe bei einem spezialisierten (Fach-)Anwalt. Lassen Sie sich über Ihre Möglichkeiten aber auch Fristen beraten und gleichen Sie den Wissensvorteil der Versicherungen aus. 

In Zweifelsfällen ist es ratsam, schon vor der eigentlichen Anspruchstellung einen Anwalt einzuschalten, um einer Ablehnung aus formalen oder anderen, vermeidbaren Gründen vorzubeugen und so einen Streit erst gar nicht entstehen zu lassen.

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